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Weiterhin Feuerverbot in Wald und Waldesnähe

Erstellt von Gemeinderat Volketswil | |   Amtliche Mitteilung

Ab heute Dienstag, 1. September ist das generelle Feuerverbot in Volketswil aufgehoben. Wegen der weiterhin grossen Waldbrandgefahr bleibt das Feuerverbot im Wald und in Waldesnähe im ganzen Kanton Zürich bestehen.

Seit dem 17. Juli 2026 gilt für das gesamte Gemeindegebiet Volketswil ein Feuer- und Feuerwerksverbot. Der Gemeinderat hebt dieses Verbot auf Dienstag, 1. September 2026, 12.00 Uhr, auf. Wegen der anhaltenden Trockenheit und der grossen Waldbrandgefahr (Stufe 4 von 5) bleibt im ganzen Kanton Zürich das bereits geltende Feuerverbot im Wald und in Waldesnähe weiterhin bestehen.

Was im Wald und in Waldesnähe gilt

Im Wald und bis zu 50 Meter vom Waldrand entfernt ist es verboten, Feuer zu entfachen sowie brennendes oder glühendes Material wie Zigaretten, Zündhölzer usw. wegzuwerfen. Dieses Verbot gilt ausdrücklich auch für befestigte, offizielle Feuerstellen, Feuerstellen in und um Waldhütten sowie für Holzkohlefeuer und Holzkohlegrills. Von Feuerverbot im Wald und in Waldesnähe ausgenommen sind Gas- und Elektrogrills, wenn sie mit der nötigen Sorgfalt verwendet werden. Die Geräte müssen in jedem Fall kippsicher und auf feuerfestem Untergrund aufgestellt sein (z. B. auf befestigten Plätzen).

Feuer und Grillieren im Siedlungsraum

Feuer und Grillieren sind im Siedlungsgebiet, das heisst ausserhalb des Waldes und bei mindestens 50 Meter Abstand zum Waldrand, erlaubt. Ein verantwortungsvoller Umgang mit Feuer ist wichtig, um Brände zu verhindern und Menschen, Tiere sowie die Umwelt nicht zu gefährden. Halten Sie sich deshalb an folgende Empfehlungen:

  • Benutzen Sie beim Grillieren nur fest eingerichtete Feuerstellen.
  • Lassen Sie Feuerstellen und Grills nie unbeaufsichtigt.
  • Verlassen Sie die Feuerstelle erst, wenn die Glut vollständig gelöscht ist.
  • Halten Sie geeignete Löschmittel wie Wasser oder einen Feuerlöscher griffbereit.
  • Verzichten Sie bei starkem Wind gänzlich auf das Grillieren im Freien.

Verbot bis auf Widerruf

Das Feuerverbot im Wald und in Waldesnähe gilt bis Widerruf. Die Abteilung Wald der Baudirektion Kanton Zürich beobachtet die Lage laufend und informiert zeitnah über allfällige Änderungen. Der Gemeinderat dankt der Bevölkerung für die Beachtung des Feuerverbots im Wald und in Waldesnähe sowie einen achtsamen Umgang mit Feuer im Siedlungsgebiet.

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