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RPK: "Zweckmässiger Bau des kantonalen Durchgangszentrums"

Erstellt von Petra Klaus | |   Unsere Zeitung

An der Gemeindeversammlung vom 15. März 2019 stehen drei Traktanden der Politischen Gemeinde an. Neben der Teilrevision des Zonenplans Tolacker und der Aufhebung des Lärmschutz-Gestaltungsplans Unterdorf Hegnau wird über den Gesamtbaukredit für das kantonale Durchgangszentrum vorberaten. Die Urnenabstimmung für den Baukredit findet am 19. Mai 2019 statt. Die Rechnungsprüfungskommission (RPK) Volketswil empfiehlt zu allen drei Geschäften eine Annahme.

Die Genehmigung der Teilrevision des Zonenplans Tolacker ist ebenso wie die Aufhebung des Lärmschutz-Gestaltungsplans Unterdorf Hegnau unverzichtbare Voraussetzung für die Erstellung des kantonalen Durchgangszentrums. Die Erstellung des kantonalen Durchgangszentrum ist zweckmässig und finanziell tragbar. Die Kapitalfolgekosten sind auf eine Nutzungsdauer und somit einer Abschreibungsdauer von 25 Jahren ausgelegt. Die Aufwendungen sowie die Erträge aus Vermietung erachtet die RPK Volketswil als plausibel und realistisch. Es wird mit jährlichen Nettofolgekosten von 19'000 Franken gerechnet. Der Betrieb des aktuellen Durchgangszentrums kann aufgrund des Entscheids des Grundeigentümers nicht weitergeführt werde. Unverändert trifft die Politische Gemeinde Volketswil jedoch die Pflicht rund 130 Asylsuchende in der Gemeinde zu beherbergen. Eine alternative Beherbergungsmöglichkeit ist daher zwingend. Die Kosten für Unterkunft, Beherbergung, Integration und Lebensunterhalt der Asylsuchenden wären auch nach Abzug der öffentlichen Gelder höher als die Folgekosten des Projekts «Kantonales Durchgangszentrum». Unsicherheiten, wie die Vermietung des kantonalen Durchgangszentrum für 15 Jahre mit einer Option auf Verlängerung der Miete um weitere 10 Jahre sowie die Erweiterung der Lärmkurve des Flugplatzes Dübendorf bei Start der Geschäftsfliegerei könnten zu Zusatzkosten führen, erscheinen der RPK Volketswil jedoch vertretbar.

Die RPK Volketswil empfiehlt der vorberatenden Gemeindeversammlung den Gesamtbaukredit für das kantonale Durchgangszentrum für die Urnenabstimmung vom 19. Mai 2019 zur Annahme zu empfehlen. Die Teilrevision Zonenplan Tolacker sowie die Aufhebung des Lärmschutz-Gestaltungsplans sind Voraussetzungen zur Realisierung des Baus und werden von der RPK Volketswil daher zu Annahme an der Gemeindeversammlung empfohlen.

Petra Klaus, Präsidentin der RPK Volketswil

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